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Erbrecht Grundlagen

Was passiert mit Ihrem Vermögen, wenn Sie sterben — und wer bekommt was? Das deutsche Erbrecht gibt klare Antworten. Hier erfahren Sie das Wichtigste.

Großeltern und Kinder besprechen Dokumente zur Nachlassplanung

Was regelt das Erbrecht?

Das Erbrecht bestimmt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf ihre Nachfolger übergeht. In Deutschland ist es im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, §§ 1922–2385) geregelt. Es gibt zwei Wege, wie ein Nachlass verteilt wird: entweder nach dem Willen des Erblassers — durch Testament oder Erbvertrag — oder nach den gesetzlichen Regeln, wenn kein letzter Wille vorliegt.

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen des Erblassers automatisch auf die Erben über — ohne dass diese aktiv handeln müssen. Diesen Vorgang nennt man Universalsukzession. Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, einschließlich eventueller Schulden.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Hinterlässt jemand kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz teilt Verwandte in Erbordnungen ein — wer einer höheren Ordnung angehört, schließt alle niedrigeren Ordnungen vollständig aus.

  • 1. Erbklasse: Kinder und Kindeskinder des Erblassers. Lebt ein Kind noch, erben dessen Kinder (die Enkelkinder) nicht. Kinder erben zu gleichen Teilen.
  • 2. Erbklasse: Eltern und Geschwister des Erblassers sowie deren Nachkommen. Diese Klasse greift nur, wenn keine Kinder vorhanden sind.
  • 3. Erbklasse: Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousins). Ebenfalls nur relevant, wenn die 1. und 2. Klasse leer ist.

Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erbt neben diesen Verwandten. Neben der 1. Erbklasse erhält er ein Viertel des Nachlasses, neben der 2. Klasse die Hälfte. Bestand Zugewinngemeinschaft, kommt ein pauschaler Zugewinnausgleich von einem weiteren Viertel hinzu — der Ehegatte erbt dann also faktisch die Hälfte neben Kindern.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil sichert nahe Angehörige auch dann ab, wenn sie im Testament übergangen oder enterbt wurden. Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder, Kindeskinder (wenn das Kind vorverstorben ist), Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sowie der Ehegatte.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist jedoch kein Erbteil, sondern ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miterbe — er kann aber die Auszahlung eines Geldbetrags verlangen, der dem Wert seines Pflichtteils entspricht.

Beispiel: Ein Vater hinterlässt ein Vermögen von 200.000 € und enterbt seinen Sohn zugunsten seiner neuen Partnerin. Der Sohn hätte gesetzlich 100.000 € geerbt. Sein Pflichtteil beträgt die Hälfte davon: 50.000 €, die er in bar verlangen kann.

Enterben — geht das wirklich?

Ja, Sie können nahe Angehörige per Testament von der Erbschaft ausschließen. Vollständig enterben — also auch den Pflichtteil streichen — ist jedoch nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz erlaubt die Pflichtteilsentziehung nur bei schweren Vergehen des Angehörigen gegen den Erblasser, etwa:

  • Versuch, den Erblasser zu töten
  • Schwere vorsätzliche körperliche Misshandlung
  • Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
  • Böswilliges Verlassen des hilfsbedürftigen Erblassers

Der Entziehungsgrund muss ausdrücklich im Testament genannt werden. In der Praxis sind solche Fälle selten erfolgreich — Gerichte legen die Voraussetzungen eng aus.

Erbauseinandersetzung bei mehreren Erben

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben müssen gemeinsam über den Nachlass verfügen — kein Miterbe kann allein handeln. Das führt in der Praxis häufig zu Konflikten, besonders wenn Immobilien oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören.

Die Erbauseinandersetzung beschreibt den Prozess, die Erbengemeinschaft aufzulösen und das Erbe aufzuteilen. Idealerweise einigen sich die Miterben gütlich per Erbauseinandersetzungsvertrag. Gelingt das nicht, kann jeder Miterbe jederzeit Auseinandersetzungsklage beim Gericht erheben.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Sie sind nicht verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Sie die Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen — bei Erbfällen im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung empfiehlt sich, wenn der Nachlass überschuldet ist, da Sie sonst mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Erblassers haften.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Einfache Erbfälle — ein Erbe, kein Testament-Streit, überschaubare Vermögenswerte — lassen sich oft ohne Anwalt abwickeln. Sobald es jedoch Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft gibt, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, ein Unternehmen zum Nachlass gehört oder erhebliche Steuerbeträge auf dem Spiel stehen, ist fachanwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Die Kosten eines Fachanwalts für Erbrecht sind in solchen Situationen gut investiertes Geld.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten erbrechtlichen Fragen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen oder einen spezialisierten Dienst wie ERITAJ zu nutzen.

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