Die ersten Schritte nach dem Erbfall
Die ersten Tage nach einem Sterbefall sind sowohl emotional als auch bürokratisch anspruchsvoll. Folgende Aufgaben sollten möglichst früh erledigt werden:
- Sterbeurkunde beantragen: Beim Standesamt des Sterbeortes — in mehrfacher Ausfertigung, da Behörden, Banken und Versicherungen Originale verlangen.
- Testament suchen und einreichen: Wenn ein Testament vorhanden ist, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht) eingereicht werden. Das Gericht eröffnet es und benachrichtigt die Erben.
- Arbeitgeber und Versicherungen informieren: Laufende Verträge müssen schnell geprüft werden — einige enden automatisch, andere laufen weiter und können Kosten verursachen.
- Nachlass sichern: Wohnung, Fahrzeuge und Wertsachen des Verstorbenen sollten gesichert werden, um Verluste zu vermeiden.
Nachlassinventar erstellen
Bevor Erben handeln können, müssen sie wissen, was zum Nachlass gehört. Das Nachlassinventar ist eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers:
- Bankkonten, Tagesgeld, Sparkonten
- Wertpapierdepots und Aktien
- Immobilien (inkl. Grundbuchauszüge)
- Fahrzeuge, Schmuck, Kunstgegenstände
- Lebensversicherungen, Rentenansprüche, Betriebsrenten
- Offene Forderungen (z. B. ausstehende Mietzahlungen)
- Schulden: Hypotheken, Kredite, offene Rechnungen
Für das Finanzamt (Erbschaftsteuererklärung) und für die Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben ist ein lückenloses Inventar unerlässlich.
Schulden des Erblassers — Haftung der Erben
Mit der Annahme der Erbschaft übernehmen Sie automatisch auch alle Schulden des Erblassers — unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das ist das größte Risiko beim Erben.
Sie haben folgende Möglichkeiten, sich zu schützen:
- Erbschaft ausschlagen: Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht. Bei überschuldetem Nachlass ist das die sicherste Option.
- Nachlassverwaltung beantragen: Das Nachlassgericht setzt einen Nachlassverwalter ein. Ihre Haftung beschränkt sich dann auf den Nachlass.
- Nachlassinsolvenz beantragen: Wenn der Nachlass offensichtlich überschuldet ist, können Sie beim Gericht Nachlassinsolvenz beantragen.
Immobilien im Nachlass
Geerbte Immobilien sind oft der wertvollste, aber auch der komplizierteste Bestandteil eines Nachlasses. Folgende Fragen stellen sich:
- Grundbuchumschreibung: Das Eigentumsrecht muss im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Dafür benötigen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Die Umschreibung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Laufende Verpflichtungen: Kredite, Hypotheken und laufende Mietverträge gehen auf die Erben über.
- Verkauf oder Eigennutzung: Bei mehreren Erben müssen alle Miterben gemeinsam über Verkauf oder Nutzung entscheiden.
- Spekulationssteuer: Wenn eine geerbte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erstankauf durch den Erblasser verkauft wird, kann Einkommensteuer anfallen — je nach Nutzung und Haltedauer.
Nachlassgericht und wichtige Fristen
Das Nachlassgericht (Teil des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) ist Ihre zentrale Anlaufstelle. Wichtige Fristen im Überblick:
- 6 Wochen: Frist zur Ausschlagung der Erbschaft
- 3 Monate: Frist zur Anzeige des Erbfalls beim Finanzamt
- 2 Jahre: Gebührenfreie Grundbuchumschreibung bei Erbschaft
- 3 Jahre: Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche
Checkliste Nachlassabwicklung
- Sterbeurkunde beantragen (mehrere Ausfertigungen)
- Testament beim Nachlassgericht einreichen
- Erbschein beantragen (wenn nötig)
- Nachlassinventar erstellen
- Erbschaft annehmen oder ausschlagen
- Finanzamt innerhalb von 3 Monaten informieren
- Bankkonten und Depots übertragen oder auflösen
- Immobilien im Grundbuch umschreiben lassen
- Laufende Verträge kündigen oder übertragen
- Erbengemeinschaft auseinandersetzen
