Warum überhaupt ein Testament?
Wer kein Testament hinterlässt, überlässt dem Gesetz die Entscheidung darüber, wer erbt. Das führt oft zu Ergebnissen, die dem tatsächlichen Willen des Verstorbenen widersprechen: Ein langjähriger Lebenspartner ohne Trauschein erhält nichts, während entfernte Verwandte erben. Ein Unternehmen wird in der Erbengemeinschaft zersplittert. Kinder aus erster Ehe erben gemeinsam mit dem neuen Ehepartner.
Mit einem gültigen Testament bestimmen Sie selbst — wer erbt, was vererbt wird und unter welchen Bedingungen.
Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige (handschriftliche) Testament ist die einfachste und günstigste Form. Es kostet nichts und kann jederzeit geändert werden. Die gesetzlichen Anforderungen sind jedoch streng — ein Verstoß macht das Testament ungültig:
- Vollständig handgeschrieben: Jede Zeile muss eigenhändig mit der Hand geschrieben sein. Tippen, Drucken oder eine Vorlage unterschreiben genügt nicht.
- Datum und Ort: Beides sollte angegeben werden — für den Fall, dass mehrere Testamente auftauchen.
- Eigenhändige Unterschrift: Mit Vor- und Nachnamen, am Ende des Dokuments. Ohne Unterschrift ist das Testament ungültig.
Empfehlung: Hinterlegen Sie Ihr handschriftliches Testament beim Nachlassgericht Ihres Amtsgerichts (kostenpflichtig, ca. 75 €). So wird es nach Ihrem Tod sicher gefunden und geöffnet.
Das notarielle Testament
Beim notariellen Testament erklären Sie Ihren letzten Willen gegenüber einem Notar mündlich — oder Sie übergeben eine versiegelte Schrift. Der Notar beurkundet das Testament und übermittelt es automatisch an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Es kann dort nicht verloren gehen oder vernichtet werden.
Das notarielle Testament empfiehlt sich besonders in diesen Situationen:
- Komplexe Nachlässe mit Immobilien, Unternehmen oder Auslandsvermögen
- Patchwork-Familien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen
- Wenn Sie eine Person begünstigen möchten, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehört
- Wenn Sie Pflichtteilsansprüche bestmöglich reduzieren möchten
- Wenn testamentarische Auflagen oder Bedingungen verfügt werden sollen
Die Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG). Bei einem Vermögen von 200.000 € liegen sie bei rund 534 €.
Das Berliner Testament für Ehepaare
Das Berliner Testament ist die beliebteste Form des gemeinschaftlichen Testaments unter Ehepaaren. Das Prinzip: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide verstorben sind, erhalten die gemeinsamen Kinder das gesamte Erbe.
Das schützt den überlebenden Ehegatten davor, das gemeinsame Vermögen mit den Kindern teilen zu müssen. Ein Nachteil: Die Kinder verlieren nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Freibetrag (400.000 €) für diesen Erbfall — die Steuer fällt erst beim Tod des zweiten Elternteils an, dann aber auf das gesamte Vermögen.
Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten. Es kann handschriftlich von einem Partner verfasst und von beiden unterzeichnet werden — oder notariell beurkundet werden. Das Berliner Testament ist eine spezielle Form davon.
Typische Fehler beim Testamentschreiben
Viele Testamente sind unwirksam oder lösen ungewollte Rechtsfolgen aus, weil häufige Fehler gemacht werden:
- Maschinenschriftlich: Ein ausgedrucktes Testament ist ungültig, auch wenn es unterschrieben ist.
- Fehlende Unterschrift: Ohne Unterschrift am Ende gilt das Dokument nicht.
- Unklare Formulierungen: „Meine Kinder sollen alles bekommen" ist zu vage, wenn unklar ist, welche Kinder gemeint sind.
- Vergessene Pflichtteilsansprüche: Wer nahe Angehörige übergeht, löst automatisch Pflichtteilsansprüche aus.
- Kein Ersatzerbe benannt: Stirbt der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser, greift die gesetzliche Erbfolge — wenn kein Ersatzerbe bestimmt wurde.
