Ein Testament soll den letzten Willen sichern — doch in der Praxis scheitern viele Testamente an Formfehlern oder unklaren Formulierungen. Das Ergebnis: Das Gericht wendet die gesetzliche Erbfolge an, als hätte es kein Testament gegeben. Diese häufigsten Fehler sollten Sie kennen.
Fehler 1: Maschinenschriftliches oder gedrucktes Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig handgeschrieben sein — jede Zeile, jedes Wort. Ein ausgedrucktes Dokument, das nur unterschrieben ist, ist unwirksam. Gleiches gilt für:
- Schreiben auf dem Computer und dann Ausdrucken
- Formulare, die nur ausgefüllt und unterschrieben werden
- Kombinationen: handgeschriebener Text mit gedruckten Anlagen
Ausnahme: Das notarielle Testament wird vom Notar aufgesetzt und ist immer gültig, unabhängig von der Schriftform.
Fehler 2: Fehlende Unterschrift
Ohne Unterschrift ist ein Testament unwirksam — auch wenn der gesamte Text handgeschrieben ist. Die Unterschrift muss eigenhändig, am Ende des Dokuments stehen und mit Vor- und Nachnamen geleistet werden. Eine bloße Paraphe oder ein Spitzname genügt in der Regel nicht.
Besonders tückisch: Wer ein Testament beginnt, es aber nicht fertigstellt oder nicht unterschreibt, hinterlässt ein wertloses Dokument.
Fehler 3: Fehlendes oder falsches Datum
Das Datum ist kein zwingendes Formerfordernis — ein Testament ohne Datum ist nicht automatisch ungültig. Aber: Wenn mehrere Testamente vorhanden sind und das jüngere gilt, braucht man das Datum zur Feststellung der Reihenfolge. Fehlt das Datum, kann das ältere Testament möglicherweise nicht eindeutig bestimmt werden — mit dem Risiko, dass beide als unwirksam behandelt werden.
Fehler 4: Unklare oder widersprüchliche Formulierungen
Das Nachlassgericht ist an den Wortlaut gebunden, soweit er erkennbar ist. Problematische Formulierungen:
- „Meine Kinder sollen alles bekommen" — wenn unklar ist, ob Adoptivkinder, Stiefkinder oder nur leibliche gemeint sind.
- „Das Haus gehört meiner Tochter" — wenn unklar ist, ob sie es als Vorauszahlung auf ihren Erbteil oder zusätzlich erhält.
- „Mein Freund Max soll mein Vermögen verwalten" — ist er nun Erbe, Testamentsvollstrecker oder Verwalter?
Unklare Formulierungen führen zu Streit, Gerichtsverfahren und oft zum unerwünschten Ergebnis.
Fehler 5: Vergessene Pflichtteilsansprüche
Wer nahe Angehörige im Testament übergeht, muss damit rechnen, dass diese Pflichtteilsansprüche geltend machen. Das lässt sich nicht vollständig vermeiden — aber durch kluge Testamentsgestaltung und vorab geplante Schenkungen (unter Beachtung der Zehn-Jahres-Frist) in der Auswirkung stark reduzieren.
Fehler 6: Kein Ersatzerbe benannt
Stirbt der im Testament eingesetzte Erbe vor dem Erblasser, fällt dessen Erbteil in die gesetzliche Erbfolge — sofern kein Ersatzerbe bestimmt wurde. Das kann dazu führen, dass Personen erben, die der Erblasser ausdrücklich nicht begünstigen wollte.
Fehler 7: Zeugen bei eigenhändigen Testamenten
Im deutschen Recht sind Zeugen beim eigenhändigen Testament nicht erforderlich — und können das Testament sogar gefährden, wenn sie als Erben bedacht werden (beim notariellen Testament gilt: als Zeugen beteiligte Erben können leer ausgehen). Wer „zur Sicherheit" Zeugen hinzuzieht, erzeugt möglicherweise neue Probleme.
Anfechtung: Wann kann ein Testament angefochten werden?
Ein formal gültiges Testament kann dennoch angefochten werden — wenn:
- der Erblasser bei der Errichtung nicht testierfähig war (schwere Demenz, psychiatrische Erkrankung)
- das Testament durch Drohung oder Täuschung beeinflusst wurde
- der Erblasser einem wesentlichen Irrtum über den Inhalt unterlag
Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Bei einem nicht persönlichen Irrtum beginnt die Frist erst mit Kenntnis des Irrtums.
