Was passiert, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder Demenz nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen? Ohne entsprechende Dokumente bestimmt das Gericht einen Betreuer — auch wenn Sie gut informierte, vertrauensvolle Menschen in Ihrem Leben haben, die das viel besser könnten.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist die stärkste Form der persönlichen Vorsorge. Mit ihr bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln — wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die bevollmächtigte Person kann dann ohne Genehmigung des Gerichts tätig werden.
Was kann in der Vollmacht geregelt werden?
- Gesundheitliche Entscheidungen: Einwilligung oder Ablehnung medizinischer Behandlungen, Auswahl von Ärzten und Kliniken, Entscheidungen am Lebensende.
- Vermögensangelegenheiten: Bankgeschäfte, Verwaltung von Immobilien, Abschluss und Kündigung von Verträgen.
- Behördenangelegenheiten: Kommunikation mit Ämtern, Beantragung von Leistungen, Vertretung gegenüber Behörden.
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über Heimunterbringung oder Pflege zu Hause.
Form der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt werden. Für bestimmte Handlungen — insbesondere Immobiliengeschäfte und Aufnahme von Krediten — ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Es empfiehlt sich generell, die Vollmacht notariell zu beurkunden, um die Akzeptanz bei Banken und Behörden zu sichern.
Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht sollte beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Gerichte fragen dort zuerst an, bevor sie einen Betreuer bestellen.
Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist kein Vollmachtsdokument. Sie ist eine Wunscherklärung an das Betreuungsgericht: Wenn das Gericht einen Betreuer bestellen muss, soll es möglichst die von Ihnen gewünschte Person einsetzen — und sich an Ihre Wünsche halten.
Die Betreuungsverfügung greift also genau dann, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert oder die Vollmacht für bestimmte Bereiche nicht ausreicht. Das Gericht ist an Ihre Wünsche nicht absolut gebunden — es muss sie jedoch berücksichtigen und nur bei gewichtigen Gegeninteressen abweichen.
Der Unterschied auf einen Blick
- Vorsorgevollmacht: Der Bevollmächtigte handelt selbstständig, ohne Genehmigung des Gerichts. Sehr stark, erfordert großes Vertrauen in die gewählte Person.
- Betreuungsverfügung: Das Gericht bestellt einen Betreuer — idealerweise die von Ihnen gewünschte Person. Das Gericht kontrolliert den Betreuer laufend.
Wann reicht welches Dokument?
In den meisten Fällen empfiehlt sich eine Kombination: Die Vorsorgevollmacht für den Alltag und die schnelle Handlungsfähigkeit der Vertrauensperson — ergänzt durch eine Betreuungsverfügung für den Fall, dass die Vollmacht anfechtbar wird oder die bevollmächtigte Person selbst ausfällt.
Zusätzlich sollten Sie eine Patientenverfügung in Betracht ziehen — in der Sie konkrete Wünsche zu medizinischen Maßnahmen am Lebensende festhalten. Diese bindet Ärzte und Betreuer rechtlich.
Vorsorgevollmacht digital erstellen
Auf eritaj.de/dashboard/vorsorgevollmacht können Sie Ihre Vorsorgevollmacht geführt und rechtssicher erstellen. Das digitale Formular führt Sie durch alle relevanten Entscheidungen und generiert ein rechtsgültiges Dokument.
